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   BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15 D   

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https://dejure.org/2017,688
BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2017,688)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.2017 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2017,688)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2017,688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; Anhängigkeit; Anhörungsrüge; Antrag auf Akteneinsicht; Antrag auf Fristverlängerung; Antrag auf Terminverlegung; Aussetzung des Entschädigungsverfahrens; Aussetzungsantrag; Beendigung des ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    Vielmehr nimmt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Aufklärungs- und Erörterungspflichten, soweit sie über das Recht der Beteiligten hinausgehen, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass dieser Entscheidung zu äußern, grundsätzlich aus dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 218/92 - juris Rn. 2 m.w.N).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags erst dann gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    Das ist der Fall, wenn das Gesuch offenbar grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    Zudem entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verhandlung den an die Öffentlichkeit zu stellenden Anforderungen, wenn die Allgemeinheit Informationen über deren Zeit sowie Ort erhalten kann und wenn dieser Ort einfach zugänglich ist (BVerfG-K, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 - NJW 2012, 1863, juris Rn. 38 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht in seiner

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - NJW 2015, 1166 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
    VGH Kassel - 11.02.2015 - AZ: VGH 29 C 1241/12.E.
  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Solch eklatante Missbrauchsfälle hat die Rechtsprechung dann angenommen, wenn ein bereits entschiedenes Ablehnungsgesuch wiederholt wird und dieses offensichtlich dazu dient, das Verfahren zu verzögern (BVerfG, Beschl. v. 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris, Rn. 15 f.; Beschl. v. 2. April 1974 - 1 BvR 92/70 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschl. v. 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 -, juris Rn. 3; zum Ganzen: Kluckert, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 119 m. w. N.).22 Davon ausgehend stellt sich das erneute, dritte Befangenheitsgesuch der Antragstellerin im Schreiben ihres Bevollmächtigten zu 2 vom 11. April 2019 als offensichtlich rechtsmissbräuchlich dar, weswegen sämtliche Mitglieder des beschließenden Senats zur Entscheidung über die Beschwerde berufen sind.
  • VG München, 28.06.2023 - M 19 S9 23.50444

    Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung

    Jedoch ist anerkannt, dass eine Sachentscheidung des Gerichts im Einzelfall auch unter Beschränkung des Rechts auf Akteneinsicht zulässig ist (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG B.v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn.10).

    Dabei gilt der Grundsatz, dass es dem Gericht freisteht, bei Entscheidungsreife über ein Gesuch zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.2054

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über Ablehnungsgesuch

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B. v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.2187

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für Berufungszulassungsverfahren

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B. v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.2114

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Prozesskostenhilfeantrag

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B. v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.2112

    Missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B. v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.2167

    Unzulässige Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B. v. 2.1.2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
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